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AGB der EWO Laserschneidarbeiten GmbH

LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, September 2013

1. Allgemeines

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Andere Bedingungen, z.B. Einkaufsbedingungen unseres Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Im Konfliktfall gilt die gesetzliche Regelung. Ist der Kunde Kaufmann oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches-Sondervermögen, gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für alle zukünftigen Geschäfte.


2. Vertragsinhalt

2.1. Alle Angaben in Katalogen, Preislisten oder Bestellvorschlägen sind unverbindlich. Verbindlich sind nur die für den konkreten Auftrag vereinbarten Bedingungen. Verbindlich vereinbart sind Bedingungen für einen Auftrag erst, wenn wir die Bestellung des Kunden angenommen haben (Auftragsbestätigung). Vorschläge für eine Bestellung, die wir gemacht haben, verpflichten uns erst nach einer Bestellung und deren Bestätigung.

2.2. Sonderanfertigungen sind Artikel, die von uns nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebungen.

2.3. Soweit es mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbar ist, sind wir zu Lieferungs-, Leistungs- und Konstruktionsänderungen aus technischen Gründen berechtigt.

3. Stornierung / Rücktritt / Warenrücknahme

Eine Aufhebung abgeschlossener Verträge muss ausdrücklich und einvernehmlich erfolgen und kann nicht schon verlangt werden, weil nachfolgend für diesen Fall vorsorgliche Regelungen getroffen werden. Wird ein Vertrag einvernehmlich aufgehoben, so ist der Kunde verpflichtet, alle bisher entstandenen und durch die Vertragsaufhebung entstehenden Kosten zu ersetzen, auch wenn das in der besonderen Vereinbarung über die Aufhebung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Bei Sonderanfertigungen wird eine Aufhebung nicht vereinbart werden.

4. Preise

4.1. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen-Sondervermögen geben wir unsere Preise als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 4 Monate, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

4.2. Bei Bestellungen unter EURO 200,00 können wir einen Mindermengenzuschlag von EURO 20,00 erheben.

4.3. Für Kaufleute und im Rahmen von Sukzessiv-Lieferverträgen berechnen wir die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Tagespreise.

5. Transport

Wir liefern ab Werk nach unserer Wahl per LKW, Spedition oder Bahn. Bei Versand durch eigenen LKW oder Spedition liefern wir frachtfrei Bordstein ab einem Nettoauftragswert von EURO 1.000,00. Bei geringerem Wert berechnen wir zusätzlich als Frachtanteil EURO 65,00.

6. Gefahrübergang

6.1. Wir tragen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware bis zur Übergabe an den Kunden, soweit nicht im Folgenden etwas anderes gilt.

6.2. Bei Lieferungen zur Abholung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Beschädigung der Ware mit der Bereitstellung zum Versand und der Anzeige dieser Tatsache auf den Kunden über. Das ist der Fall, wenn die Ware mit der üblichen Transportverpackung und den Angaben versehen ist, die zur Identifizierung des Auftrages erforderlich sind.

6.3. Bei Verschiebung des Versandes durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, lagern wir Ware auf Risiko und Kosten des Kunden, der es übernimmt, Sie zu versichern.

6.4. Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich auf Beschädigung der Ware bei Anlieferung stützen, können unbeschadet aller transportrechtlichen Verpflichtungen eines Empfängers, nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass uns unser Kunde unverzüglich bei uns eingehend Nachricht über Art und Umfang des Schadens und seiner möglichen Entstehung gibt.

7. Lieferung

7.1. Wenn in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen ein Datum oder ein Zeitraum, z.B. eine bestimmte Kalenderwoche, angegeben ist oder daraus ermittelt werden kann, bezeichnet Sie nur die Lieferung. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Anlieferung mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten möglich ist. Werden solche Lieferfristen oder-termine schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolgtem Ablauf der Nachfirst von Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, gemäß Ziffer 11. Für Fristen oder Termine, die keinesfalls überschritten werden dürfen (Fixtermine) muss diese Eigenschaft ausdrücklich und unmissverständlich vereinbart sein.

7.2. Sollten wir infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Krieg, Katastrophen und/oder behördlicher Eingriffe und Anordnungen an der Lieferung und/oder Erbringung der Leistung gehindert sein, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder aber die vereinbarte Leistung nach Behebung des Hindernisses sobald wie möglich zu erbringen. Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.3. Das Vertragen an der Verwendungsstelle sowie das Auspacken und Aufstellen der Ware obliegt dem Händler. Soll die Ware jedoch durch uns an den Endabnehmer vertragen werden, sind wir berechtigt, einen Betrag nach Arbeitsaufwand für die zusätzliche Dienstleistung zu verlangen.

7.4. Abrufaufträge sind auf längstens 1 Jahr befristet; in dieser Zeit sind sämtliche Lieferungen abzunehmen; die Mindestabruffrist ist 1 Monat.

8. Zahlungen

8.1. Zahlungen sind sofort fällig und spätesten 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsziele verschieben nicht die Fälligkeit, sondern das kalendermäßig bestimmte späteste Datum der Zahlung. Unsere Kunden sind zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.2. Wechsel und Schecks werden nur nach entsprechender Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Gehen ein Scheck oder Wechsel verloren, sind wir nicht verpflichtet, weiterhin Zahlung aus dem Papier zu suchen. Diskont- und Wechselspesen sowie andere Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden und sind vorab auszugleichen. Schecks werden nicht als Barzahlung angenommen.

8.3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche, unseren Schaden in Höhe unserer Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wir werden von der Erbringung weiterer Vorleistungen /-lieferungen frei.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Unsere Lieferungen erfolgen bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung sämtlicher uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten, einschließlich Zinsen und Kosten, unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist zur Veräußerung der Ware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Jede Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere durch Verpfändung der Ware, ist unzulässig.

9.2. Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet erfolgt dies für uns als Hersteller gemäß §950 BGB. Wird die Ware mit anderen Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Gegenstände oder des vermischten Bestandes, und zwar im Verhältnis des Wertes zu dem Wert der fertigen Gegenstände.

9.3. Ist der Kunde Miteigentümer der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sache, überträgt er uns sein Eigentum an dieser Sache, die er bis zur Veräußerung für uns verwahrt. Veräußert der Kunde Waren, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegen, tritt er schon jetzt die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar jeweils in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist verpflichtet, an allen zumutbaren Maßnahmen zur eindeutigen Bestimmbarkeit solcher Ware mitzuwirken.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich den Bestand der uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen, mit allen zu Einzug erforderlichen Angaben, und sich auf unser Verlangen jeder Einziehung der uns abgetretenen Forderung zu enthalten. Wir nehmen hiermit die Abtretung der Miteigentumsrechte/Forderungen an, behalten uns jedoch vor, die Forderung zurück abzutreten. Durch Verlust, Beschädigung oder Untergang der Ware gegen Dritte oder Versicherungen entstehende Ersatzansprüche tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Er verpflichtet sich zur Übersendung einer Kopie der Schadensanzeige und des Sicherungsscheines des Versicherers. Wir sind zur Anzeige der Abtretung berechtigt.

9.5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

9.6. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderung der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zu entsprechender Freigabe bzw. Rückerstattung verpflichtet.

9.7. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder sich daraus ergebender Forderungen unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

9.8. Wird die Ware an einen Ort außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte verbracht und ist der Kaufpreis nicht bezahlt, ist der Käufer vom Kunden insbesondere zu verpflichten, sicherzustellen, dass wir Eigentümer der ausgelieferten Ware bis zu deren Bezahlung bleiben oder ein entsprechendes Sicherungsrecht für uns begründet wird. Der Käufer ist zu verpflichten, uns hierüber zu informieren.

10. Sachmängel

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ungehinderte Zufahrt zum Anlieferungsort zu sorgen, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und uns Beanstandungen wegen Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wurde die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung erfolgreich durchgeführt, sind alle Ansprüche des Kunden mit Erstattung der Ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Ware. Eine Mangelhaftigkeit liegt nicht vor bei technologisch begründeten Abweichungen in den Maßen oder in der Form, bei Abweichungen der Folienfarbe, Textilien Farbe oder der Farbe und Maserung des Echtholzfurniers oder bei unerheblichen Abweichungen.

10.2. Sie wir zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese aus unserem Verschulden über die angemessenen Fristen hinaus oder ist die Mängelbeseitigung nachhaltig fehlgeschlagen ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).

10.3. der Kunde ist verpflichtet, uns die beanstandete Ware zur Überprüfung zugänglich zu machen.

10.4. Unsere Haftung für Sachmängel beträgt 2 Jahre ab Auslieferung.

10.5. Bei Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden folgen wir diesen Angaben, wenn sie technisch durchführbar sind. Wir überprüfen nicht ohne besonderen Auftrag, ob sie sinnvoll sind. Der Kunde übernimmt die Haftung dafür, dass durch von ihm vorgeschriebene Herstellung keine Rechte Dritte verletzt wird.

10.6. Gesetzliche Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffs Ansprüche gilt ferner Ziffer 10.1. Satz 4 entsprechend.

11. Sonstige Ansprüche, Haftung

11.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

11.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten –nur für den Vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

11.3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

11.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen.

11.5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon Unberührt.

12. Unterlagen und Muster

12.1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen sowie sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor; die Unterlagen sind auf Verlangen zurückzusenden und dürfen Dritten nicht überlassen werden, auch nicht als Kopie.

12.2. Muster sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Monats zurückzugeben oder käuflich zu erwerben. Musterstücke in Sonderanfertigungen hat der Kunde käuflich zu erwerben, sie sind vom Umtausch ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

13.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Erfüllungsort Bretten.

13.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist der Gerichtsstand Bretten, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.

14. Datenschutz

Personen- und unternehmensbezogenen Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten wir unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

15. Zusatzbedingungen für Montageleistungen

15.1. Für Lieferungen, bei denen wir auch die Montage übernommen haben, gelten die Bedingungen für Lieferung und Gewährleistung nach der VOB Teil B.

15.2. Es gelten die vom Kunden ermittelten Raummaße als verbindlich. Werden die Raummaße durch uns ermittelt, ist der Kunde zur Überprüfung verpflichtet.

15.3. Montageleistungen werden Bausauber übergeben. Für alle auftretenden Maßtoleranzen, die nicht der VOB oder den DIN-Vorschriften 1820/1 entsprechen, müssen geleistete Mehraufwendungen vergütet werden. Die Berechnung erfolgt gemäß Stundennachweis zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen. Alle zusätzlichen Leistungen und Mehraufwendungen, wie z.B. Sonderblenden, Anpaßarbeiten, besondere Decken- und Wandanschlüsse usw. werden genauso berechnet, ebenso Mehraufwendungen, die auf Behinderungen der Montage, besondere Schwierigkeiten wie Stromausfall, Montageverschiebungen etc., zurückzuführen sind.

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